Rauchmelder
Ein Rauchmelder sollte in jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer und in Fluren, die als Fluchtwege dienen, installiert werden. Bringen Sie Rauchmelder möglichst mittig im Zimmer, in waagerechter Position an der Zimmerdecke an. Ein Rauchmelder reicht nur für einen 60 qm großen Raum und sollte grundsätzlich mittig an der Zimmerdecke installiert werden. Bei größeren Räumen und baulichen Besonderheiten beachten Sie bitte: Mindestschutz Mindestschutz – nur in Berlin Optimaler Schutz: Besonderer Schutz für die Küche: Mindestschutz Mindestschutz Mindestschutz – nur in Berlin Optimaler Schutz: Besonderer Schutz für die Küche: In jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren, die als Fluchtwege aus einem Aufenthaltsraum dienen, sind Rauchmelder Pflicht (siehe Mindestausstattung, bzw. Mindestschutz). Das gilt für alle Bundesländer. Doch es gibt weitere Auflagen – je nach Bundesland: Wohnen Sie in Berlin oder Brandenburg, dann haben Sie die Pflicht, Rauchmelder in allen Aufenthaltsräumen anzubringen, außer in der Küche und im Bad. Das bedeutet, die Rauchmelderpflicht gilt hier nicht nur für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flur, sondern z.B. auch für Wohn- und Arbeitszimmer. Insbesondere in Baden-Württemberg gilt: Ein Rauchmelder muss überall dort installiert sein, wo Menschen „bestimmungsgemäß“ schlafen. Unabhängig davon, wie die Rauchmelderpflicht in Ihrem Bundesland geregelt ist: Wir empfehlen Ihnen, Rauchmelder auch im Wohnzimmer, im Spielzimmer und im Arbeitszimmer anzubringen. Denn es geht um nichts Geringeres als Ihre Sicherheit – und die Ihrer Familie. Küche, Bad, Waschraum, Garage, Dachboden, Keller: Das sind Räume, in denen entweder viel Wasserdampf, viel Staub oder Abgase entstehen oder wie auf dem Dachboden erhöhte Temperaturen herrschen, die den Rauchmelder auslösen können. Wer zur Sicherheit auch Küche, Garage und Keller schützen will, dem empfehlen sich Wärme- oder Hitzemelder. Bei Gasthermen, Kaminen und Öfen sind Sie mit CO-Meldern (Kohlenmonoxid) gut beraten. Wenn Sie einen Rauchmelder anbringen möchten, sollten Sie einiges beachten! Damit Rauchmelder auch an Dachschrägen einwandfrei funktionieren, installieren Sie diese bitte immer in waagerechter Position! Batteriebetriebene Rauchmelder sind nur dann ein sicherer Schutz, wenn sie mit funktionsfähigen Batterien bestückt sind. Wie erkennen Sie die Funktionstüchtigkeit? Rauchmelder, die der Norm DIN 14604 entsprechen, geben über einen Signalton zu erkennen, dass Sie die Batterie wechseln sollten. Unabhängig davon ist der Rauchmelder regelmäßig nach Herstellerangaben zu überprüfen, mindestens jedoch einmal im Abstand von 12 Monaten. Die Herstellerangaben finden Sie in der dem Produkt beigelegten Bedienungsanleitung – oder fragen Sie Ihren Vermieter, falls dieser die Melder installiert hat. Für mehr Sicherheit empfehlen wir Ihnen Qualitätsrauchmelder, die für den Langzeiteinsatz besonders geeignet sind. Qualitätsrauchmelder sind gekennzeichnet mit dem „Q“ – einem unabhängigen Qualitätszeichen.Wo und in welchen Räumen Rauchmelder installieren?
Die Platzierung im Raum
Installation Rauchmelder 3-Zimmer-Wohnung
ein Rauchmelder mittig an der Decke im
Kinder– und Schlafzimmer, Flur
und Brandenburg:
Rauchmelder in ALLEN Aufenthaltsräumen
außer Küche und Bad
alle Aufenthaltsräume
Termal-RauchmelderInstallation Rauchmelder Kleinwohnung
ein Rauchmelder in Räumen bis 60 qm,
bei größeren Räumen 2 RauchmelderInstallation Rauchmelder Einfamilienhaus
pro Etage ein Rauchmelder mittig an der Decke im
Kinder– und Schlafzimmer, Flur
und Brandenburg:
Rauchmelder in ALLEN Aufenthaltsräumen
außer Küche und Bad
alle Aufenthaltsräume, auch ausgebaute Dachböden
und Kellerräume
Rauchmelder mit StummschaltungDie Pflicht-Räume
Die Kür-Räume
Die Ausnahme-Räume
Wie Rauchmelder anbringen?
Installieren Sie Rauchmelder daher folgendermaßen:
Wie Rauchmelder an Dachschrägen anbringen?
Bei der Montage von Rauchmeldern an Dachschrägen ist zu beachten:
Der Batterie-Check