Rauchmelder

Wo und in welchen Räumen Rauchmelder installieren?

Ein Rauchmelder sollte in jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer und in Fluren, die als Fluchtwege dienen, installiert werden. Bringen Sie Rauchmelder möglichst mittig im Zimmer, in waagerechter Position an der Zimmerdecke an.

Die Platzierung im Raum

Ein Rauchmelder reicht nur für einen 60 qm großen Raum und sollte grundsätzlich mittig an der Zimmerdecke installiert werden. Bei größeren Räumen und baulichen Besonderheiten beachten Sie bitte:

  • Räume in L-Form, die größer sind als 60 qm, benötigen Sie zwei Rauchmelder – und zwar einen auf jeder Seite.
  • Große Räume, die durch Stellwände, Teilwände oder große Möbel unterbrochen sind, benötigen pro Teilbereich einen Rauchmelder.
  • Offene Verbindungen, die sich über mehrere Etagen erstrecken, benötigen mindestens auf der oberen Ebene einen Rauchmelder.

 

Installation Rauchmelder 3-Zimmer-Wohnung

Rauchmelder anbringen 1

Mindestschutz
ein Rauchmelder mittig an der Decke im
Kinder– und Schlafzimmer, Flur

Mindestschutz – nur in Berlin
und Brandenburg:
Rauchmelder in ALLEN Aufenthaltsräumen
außer Küche und Bad

Optimaler Schutz:
alle Aufenthaltsräume

Besonderer Schutz für die Küche:
Termal-Rauchmelder

Installation Rauchmelder Kleinwohnung

Rauchmelder anbringen 2

Mindestschutz
ein Rauchmelder in Räumen bis 60 qm,
bei größeren Räumen 2 Rauchmelder

Installation Rauchmelder Einfamilienhaus

Rauchmelder anbringen

Mindestschutz
pro Etage ein Rauchmelder mittig an der Decke im
Kinder– und Schlafzimmer, Flur

Mindestschutz – nur in Berlin
und Brandenburg:
Rauchmelder in ALLEN Aufenthaltsräumen
außer Küche und Bad

Optimaler Schutz:
alle Aufenthaltsräume, auch ausgebaute Dachböden
und Kellerräume

Besonderer Schutz für die Küche:
Rauchmelder mit Stummschaltung

Die Pflicht-Räume

In jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren, die als Fluchtwege aus einem Aufenthaltsraum dienen, sind Rauchmelder Pflicht (siehe Mindestausstattung, bzw. Mindestschutz). Das gilt für alle Bundesländer. Doch es gibt weitere Auflagen – je nach Bundesland:

Wohnen Sie in Berlin oder Brandenburg, dann haben Sie die Pflicht, Rauchmelder in allen Aufenthaltsräumen anzubringen, außer in der Küche und im Bad. Das bedeutet, die Rauchmelderpflicht gilt hier nicht nur für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flur, sondern z.B. auch für Wohn- und Arbeitszimmer.

Insbesondere in Baden-Württemberg gilt: Ein Rauchmelder muss überall dort installiert sein, wo Menschen „bestimmungsgemäß“ schlafen.

 

Die Kür-Räume

Unabhängig davon, wie die Rauchmelderpflicht in Ihrem Bundesland geregelt ist: Wir empfehlen Ihnen, Rauchmelder auch im Wohnzimmer, im Spielzimmer und im Arbeitszimmer anzubringen. Denn es geht um nichts Geringeres als Ihre Sicherheit – und die Ihrer Familie.

Die Ausnahme-Räume

Küche, Bad, Waschraum, Garage, Dachboden, Keller: Das sind Räume, in denen entweder viel Wasserdampf, viel Staub oder Abgase entstehen oder wie auf dem Dachboden erhöhte Temperaturen herrschen, die den Rauchmelder auslösen können. Wer zur Sicherheit auch Küche, Garage und Keller schützen will, dem empfehlen sich Wärme- oder Hitzemelder. Bei Gasthermen, Kaminen und Öfen sind Sie mit CO-Meldern (Kohlenmonoxid) gut beraten.

Wie Rauchmelder anbringen?

Wenn Sie einen Rauchmelder anbringen möchten, sollten Sie einiges beachten!

Installieren Sie Rauchmelder daher folgendermaßen:

  1. immer laut Bedienungsanleitung
  2. immer an der Zimmerdecke, weil Brandrauch stets nach oben steigt
  3. möglichst immer in der Mitte der Zimmerdecke bzw. mindestens 50cm von Wänden, Lampen, Balken oder Unterzügen entfernt
  4. immer in waagerechter Position – auch bei Dachschrägen!
  5. immer mit den Schrauben und Dübeln oder einem Klebepad, die dem Rauchmelder beigefügt sind
  6. nie in der Nähe von Luftschächten oder dort, wo starke Zugluft herrscht
  7. nie in der Dachspitze, sondern wenigstens 30 bis 50cm darunter
  8. nie in Räumen, in denen starker Dampf oder Staub entsteht (Küche, Bad)
  9. nie verdeckt durch Schränke
  10. nie durch Farbe übertüncht, weil sonst nicht mehr genug Rauch durch die Lüftungsschlitze gelangt und das Gerät nicht mehr sicher funktioniert

Wie Rauchmelder an Dachschrägen anbringen?

Damit Rauchmelder auch an Dachschrägen einwandfrei funktionieren, installieren Sie diese bitte immer in waagerechter Position!

Bei der Montage von Rauchmeldern an Dachschrägen ist zu beachten:

  • Neigungen von bis zu 20 Grad funktionieren in puncto Rauchmelder-Anbringung wie eine waagerechte Zimmerdecke, sind also kein Problem.
  • Neigungen über 20 Grad bedingen, dass der Rauchmelder mit einem Abstand von 0,5 bis 1,0m von der Spitze der Zimmerdecke installiert werden sollte.
  • Dachschrägen mit einem waagerechten Mittelteil von mindestens 1m: In diesem Fall platzieren Sie den Rauchmelder genau dort.

Der Batterie-Check

Batteriebetriebene Rauchmelder sind nur dann ein sicherer Schutz, wenn sie mit funktionsfähigen Batterien bestückt sind. Wie erkennen Sie die Funktionstüchtigkeit? Rauchmelder, die der Norm DIN 14604 entsprechen, geben über einen Signalton zu erkennen, dass Sie die Batterie wechseln sollten. Unabhängig davon ist der Rauchmelder regelmäßig nach Herstellerangaben zu überprüfen, mindestens jedoch einmal im Abstand von 12 Monaten. Die Herstellerangaben finden Sie in der dem Produkt beigelegten Bedienungsanleitung – oder fragen Sie Ihren Vermieter, falls dieser die Melder installiert hat.

Für mehr Sicherheit empfehlen wir Ihnen Qualitätsrauchmelder, die für den Langzeiteinsatz besonders geeignet sind. Qualitätsrauchmelder sind gekennzeichnet mit dem „Q“ – einem unabhängigen Qualitätszeichen.

Bitte denken Sie daran, dass Sie Rauchmelder nach 10 Jahren austauschen sollten.